Von freien Kanten und Ecken des Mauerwerks sowie zwischen den einzelnen Dübeln bzw. zwischen Dübelgruppen sind Mindestabstände einzuhalten. Diese hängen vom Dübeltyp, Dübelgröße der Verankerungstiefe hef und dem Mauerwerk ab.

Die Mindestabstände der zugelassenen Dübel müssen aus den Zulassungsbescheiden entnommen werden.

Damit ein Dübel hält, müssen Sie auch bestimmte Mindestabstände zu freien Kanten und Ecken des Mauerwerks sowie zwischen einzelnen Dübeln einhalten. Diese hängen u. a. entscheidend von Verankerungsgrund und -tiefe (hef) ab.

Wenn Metalldübel in Beton verankert werden, müssen Randabstände (c) sowie der Achsabstand (s) jeweils doppelt so groß sein wie die in Bild 1 angegebenen Werte für Kunststoffdübel.


 
 
Mindestabstände
von Kunststoffdübeln abhängig von Baustoff und Verankerungstiefe (hef):

in Beton:
c hef
s 2 x hef

in Mauerwerk:
c 2 x hef
s 4 x hef

in Porenbeton:
c 2 x hef
s 4 x hef